Zulassung zum Studium
am Hochschulinstitut Schaffhausen
Zulassung zum Studium
am Hochschulinstitut Schaffhausen
Bachelor Zulassungsvoraussetzungen
Am Hochschulinstitut Schaffhausen ist es möglich, mit einem der folgenden Nachweise ein Bachelorstudium zu beginnen:
- eidgenössisch bzw. schweizerisch anerkannter gymnasialer Maturitätsausweis, Maturitätszeugnis der eidgenössischen bzw. schweizerischen Maturitätskommission
- gesamtschweizerisch anerkanntes Fachmaturitätszeugnis in Verbindung mit dem Ausweis über die bestandene Ergänzungsprüfung
- ein durch das eidgenössische Department anerkannter kantonaler Maturitätsausweis
- einen äquivalenten Abschluss*
Für eine Zulassung zum Studium müssen Bewerberinnen und Bewerber über ausreichende Kenntnisse in der Unterrichtssprache jeweils auf B2-Level verfügen.
Master Zulassungsvoraussetzungen
Für ein Masterstudium am HSSH wird ein erster berufsqualifizierender Studienabschluss mit mindestens 180 ECTS vorausgesetzt. Bewerberinnen und Bewerber eines fachfremden Studiums erhalten im Rahmen eines Vorkurses die Möglichkeit einer Nachqualifizierung.
Für eine Zulassung zum Studium müssen Bewerberinnen und Bewerber über ausreichende Kenntnisse in der Unterrichtssprache jeweils auf B2-Level verfügen.
Doktorats Zulassungsvoraussetzungen
Sie benötigen einen Abschluss einer anerkannten schweizerischen Universität oder Hochschule für angewandte Wissenschaften auf dem Level:
- Diplom
- Master
- Magister oder
- einen gleichwertigen Abschluss.
Alternativ: Einen gleichwertigen Abschluss einer ausländischen Hochschule.
Die Zulassung als Doktorandin oder Doktorand setzt voraus:
- Angabe des vorläufigen Arbeitstitels der Dissertation.
Bitte beachten Sie: Die Zulassungskriterien sind für beide Programme identisch. PhD Doktoranden müssen ihre Methodenkompetenz bereits bei der Einschreibung nachweisen,oder ggf. noch entsprechende Module belegen.
* Ausländische Abschlüsse, welche im Herkunftsland den Hochschulzugang eröffnen, berechtigen nicht automatisch auch zum Hochschulstudium in der Schweiz. Studienbewerberinnen und Studienbewerber, welche einen ausländischen Bildungsnachweis besitzen, werden daher aufgefordert, sich zur individuellen Prüfung direkt an den Studierendenservice zu wenden.